Teilhabeleistungen kommen bei vielen Kindern nicht an
Die bisherigen Reformen im Kampf gegen Kinderarmut bezeichnet der Paritätische Gesamtverband als „Stückwerk“. Die kürzlich mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getretenen Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien allenfalls „Trostpflaster“ gewesen, aber keine zufriedenstellende Lösung. Bisher kamen die soziokulturellen Teilhabeleistungen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche noch immer „niederschmetternd gering“. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Dieses Paket ist durch Reparaturen nicht zu retten. Es ist Zeit, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden“, fordert Schneider.
Paritätischer will Rechtsanspruch
Rückenwind bekommt der Paritätische durch das Bundesarbeitsministerium (BMAS), das angekündigt hat, die umstrittenen Teilhabe-Gutscheine abschaffen zu wollen und durch eine pauschale Auszahlung von 15 Euro pro Monat zu ersetzen. Auch der Vorschlag des Verbandes nach Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird von Seiten des Ministeriums inzwischen unterstützt und hat Eingang in die Handlungsempfehlungen des BMAS-Zukunftsdialogs gefunden. „Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider. „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“
Akuter Handlungsbedarf
Die vorliegende Expertise des Paritätischen unterstreicht den akuten Handlungsbedarf. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung den Rat der Expert*innen ernst nimmt und sich nun zügig an die Umsetzung macht“, so Schneider.
Christian Woltering, Landesgeschäftsführer des Paritätischen NRW, zur Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes:
„In NRW kommen die soziokulturellen Teilhabeleistungen nur bei 15 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder an. Das ist ein Armutszeugnis für den Großteil der Kommunen in unserem Bundesland – und zudem vollkommen überflüssig. Ein Beispiel wie Hamm zeigt, dass es auch anders geht. Hier werden über 93 Prozent der Kinder erreicht. Auch in Borken, Münster oder Steinfurt kommen über 80 Prozent der Kinder zu ihrem Recht. Dies zeigt trotz aller Kritik am vermurksten Bildungs- und Teilhabepaket: Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg. Hoffnung macht, dass durch das neue ‚Starke-Familien-Gesetz‘ endlich einige bürokratischen Hürden abgeschafft werden wodurch mehr Kindern soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht werden soll. Langfristig wird aber nur ein verbindlicher Rechtsanspruch für alle Kinder auf Bildung und Teilhabe zu mehr Chancengleichheit führen."